Ambulanter Betreuungsdienst

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Ambulanter Betreuungsdienst des Sozialsprengels Brixen und Umgebung

Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Straße     Romstraße 7
Mo. - Fr.:
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
PLZ/Ort   39042 Brixen
Do.:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Telefon    +39 0472 820 593

E-Mail      abd.brixen@bzgeis.org

Ambulanter Betreuungsdienst des Sozialsprengels Klausen und Umgebung

KontaktdatenÖffnungszeiten
Straße     Seebegg 17Mo. - Fr.:08:30 Uhr - 10:00 Uhr
PLZ/Ort   39043 KlausenDo.:14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Telefon    +39 0472 847 202

E-Mail      abd.klausen@bzgeis.org

Ambulanter Betreuungsdienst im Sprengelstützpunkt Mühlbach

Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Straße     Mathias Perger Straße 1
Mo., Di. und Do.:
08:30 Uhr - 10:30 Uhr
PLZ/Ort   39037 Mühlbach

Telefon    +39 0472 849 685

E-Mail      abd.muehlbach@bzgeis.org

Der ambulante Betreuungsdienst

Unter ambulantem Betreuungsdienst sind Dienstleistungen gemeint, die von körperlich oder geistig unselbständigen Personen in Anspruch genommen werden können. Daneben auch von Familien mit Risikopersonen oder Familien, die das familiäre Leben nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können.

Ziel ist es, den bedürftigen Personen so lange wie machbar den Verbleib im gewohnten Lebensumfeld zu ermöglichen.

Gleichzeitig bedeutet der ambulante Betreuungsdienst eine Unterstützung und Entlastung für Familien, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen.

Der Anspruch auf die Leistungen besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bürger/innen.

Die Dienstleistungen des ambulanten Betreuungsdienstes werden zu Hause, im Tagespflegeheim und in den Zentren der ambulanten Betreuungsdienste in Brixen, Klausen und Mühlbach, sowie in Räumlichkeiten der Gemeinden angeboten.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des ambulanten Betreuungsdienstes


Der ambulante Betreuungsdienst steht allen Personen und Familien offen, welche sich in familiären und/oder persönlichen Notlagen befinden und nicht mehr in der Lage sind, ihr tägliches, familiäres Leben ohne externe Hilfe zu bewältigen, oder einfach nicht mehr in der Lage sind bestimmte Handlungen selbständig durchzuführen. 

Flyer für Anträge:  Anlaufstelle für Pflege und Betreuung

Es muss das "Gesuch um Gewährung von Leistungen der Hauspflege und des Tagespflegeheimes für Senioren" gestellt werden.

Zuständig: Marika Brunner 

Der ambulante Betreuungsdienst des Sozialsprengels bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Information und Beratung in der Fachstelle für Pflegeberatung
  • Beratung und Begleitung der zu betreuenden Personen (Bsp. Hilfe bei der Organisation des Alltages)
  • Pflegehilfe zu Hause (Körperpflege, einfache medizinische Behandlungspflege sowie Aktivierung und Bewegungstherapie jeweils unter Anleitung der Fachdienste)
  • Bad oder Dusche in den Zentren, mit oder ohne Betreuung
  • Wäschereinigung
  • Beratung und Begleitung von Angehörigen in Fragen der Pflege
  • Betreuung im Tagespflegeheim
  • Essen auf Rädern und Seniorenmensa
  • Hilfe in familiären Notsituationen, wo notwendig in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogischen Grundbetreuung
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

Kosten

  • Einen Teil der Kosten für des ambulanten Betreuungsdienstes übernimmt die öffentliche Hand.
  • Die Nutzer/innen müssen sich an den Kosten beteiligen.
  • Die Höhe der Beteiligung wird nach dem festgelegten Tarifsystem der Autonome Provinz Bozen - Südtirol berechnet.
  • Um in den Genuss der Kostenreduzierung zu kommen, müssen die Nutzer/innen die "Erklärung der Einkommens- und Vermögenssituation der engeren Familiengemeinschaft" abgeben. 
  • Nutzer/innen können auch entscheiden, die Erklärung nicht vorzulegen und den jeweiligen Höchsttarif zu bezahlen.
  • Aktuelle Tarife, siehe im folgenden Link  "Tarife Hauspflege" - Dekret Anlage C (Seite 12) und Anlage D (Seite 13)

Klicken Sie  hier um sich die Dienstcharta herunterzuladen.

Zuständig

DEU