Pflegesicherung

Mit Hilfe der Pflegesicherung soll ermöglicht werden, die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person bei der Familie und in der gewohnten Umgebung zu gestalten. Das dafür vorgesehene Pflegegeld ist ein finanzieller Beitrag des Landes Südtirol, der an pflegebedürftige Personen monatlich ausbezahlt wird. 

Das Pflegegeld kann für die Bezahlung des Ambulanten Betreuungsdienstes des Sozialsprengels oder privat beauftragter Betreuer*innen, für den Ankauf von Hilfsmitteln für die Pflege und für die Rentenbeiträge der pflegenden Person verwendet werden.

Es gibt kein Mindest- oder Höchstalter für den Antrag auf Pflegegeld. Die Einkommens- und Vermögenssituation wird für den Antrag auf Pflegegeld nicht berücksichtig und der Nachweis einer Invalidität ist nicht Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes.

Einen Antrag stellen kann jede Person, die im Besitz der Wohnsitzvoraussetzungen ist und das ärztliche Zeugnis für den Antrag auf Pflegegeld des zuständigen Allgemeinmediziners/der zuständigen Allgemeinmedizinerin erhalten hat.

Nach der Abgabe des Antrags findet ein Gespräch mit dem Einstufungsteam statt, bei dem der Pflegebedarf erhoben wird. Das Einstufungsteam erkundigt sich über die benötigte Hilfe der pflegebedürftigen Person und deren Funktionseinschränkungen.

Der Antrag kann in den Sozialsprengeln Brixen und Klausen und bei den Patronaten gestellt werden.

Für weitere Fragen ist das „Pflegetelefon” 848 800 277 von Montag bis Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen und die Formulare rund um das Thema Pflegegeld finden Sie auch auf:
Link Familie, Soziales, Gemeinschaft und Pflegegeld

Flyer Anlaufstelle für Pflege und Betreuung

Zuständig

  • Marika Brunner (Anlaufstelle für Pflege und Betreuung - Brixen und Umgebung)
  • Claudia Fill (Anlaufstelle für Pflege und Betreuung - Klausen und Umgebung)

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