Durch die Pflegesicherung soll so viel Pflege und Betreuung wie möglich zu Hause, in der Familie und in der gewohnten Umgebung der pflegebedürftigen Person ermöglicht werden.
Link Familie, Soziales, Gemeinschaft und Pflegegeld
In Fällen, wo die heimische Unterstützung erschöpft ist oder fehlt, hilft der Beitrag der Pflegesicherung einen Anteil der Kosten für eine Heimunterbringung abzudecken.
Für die pflegenden Familien soll das Pflegegeld darüber hinaus ein Zeichen der Anerkennung für ihren unschätzbaren und unverzichtbaren Dienst sein und zugleich Ansporn und Ermutigung, um auch in Zukunft die Pflege kranker und betagter Menschen zu garantieren, auch in Zusammenarbeit mit Diensten.
Der Dienst für Pflegeeinstufung und der Pflegefonds sind eingerichtet worden und sind für die Einstufungen und die Verwaltung des Pflegegeldes verantwortlich.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Ausmaß der benötigten Pflege und Betreuung.
Es sind vier Pflegestufen vorgesehen, an die ein Betrag gekoppelt ist.
Das von der Autonomen Provinz eingerichtete Pflegetelefon unter 848 800 277 gibt Beratung zu allen Themen rund um die Pflegesicherung!
Antrag auf Pflegegeld
Der Antrag kann in den Sozialsprengeln, bei der Anlaufstelle für Pflege und Betreuung Brixen und bei Patronaten gestellt werden.
Flyer Anlaufstelle für Pflege und Betreuung