SEEBURG - Einrichtung für Menschen mit Behinderung(en)

Kontakt

OrtSeeburger Strasse 10
39042 BRIXEN
Telefon+39 0472 834200
Faxnummer+39 0472 835215
E-Mail-Adresseseeburg@bzgeis.org

Öffnungszeiten Tages- und Arbeitsbereich

  • Mo, Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Jetzt offen bis: 15:00 Uhr

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Öffnungszeiten Wohnbereich

Der Wohnbereich ist ganzjährig geöffnet.

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Ansuchsformular für die Einrichtungen.

Was ist die "Seeburg"?

Die „Seeburg“ ist eine Einrichtung für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie psychischen Störungen. Sie bietet teilstationäre und stationäre Aufnahmemöglichkeiten.

Die teilstationären Aufnahmeformen beziehen sich auf den ausgedehnten Arbeitsbereich, wo an die einhundert Klientinnen und Klienten in verschiedenen Werkstätten bzw. Tätigkeitsgruppen und Projekten sehr unterschiedliche Beschäftigungsangebote finden.

Im Tagesförderbereich werden Menschen begleitet, für die eine Integration im Arbeitsbereich nicht das passende Angebot ist. Stationär im Wohnbereich kann die Seeburg 36 Frauen und Männer aufnehmen.

Aufnahmebedingungen

Grundlage für die Inanspruchnahme der Angebote in der Seeburg ist ein schriftliches Ansuchen vonseiten der Betroffenen bzw. von deren gesetzlicher Vertretung. Voraussetzungen sind:

  • die italienische Staatsangehörigkeit oder Angehörigkeit zu einem der Staaten der EU – Europäischen Union
  • Ständiger Aufenthalt in Südtirol
  • Mindestalter von 18 Jahren, Höchstalter von 55 Jahren
  • Psychologisches und / oder psychiatrisches Gutachten

Jede Neuaufnahme beginnt mit einer Probezeit von drei Monaten. In diesem Zeitraum kann geprüft werden, ob die Angebote der Einrichtung die passendsten für die jeweilige Person und ihre Entwicklung sind.

Kosten

Die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote der Seeburg oder deren Angehörige, müssen sich an den Kosten des Aufenthaltes in der Einrichtung beteiligen.

Die Berechnung der Höhe der Beteiligung erfolgt nach einem Tarifsystem und ist abhängig von Einkommen und Vermögen der Personen.

Die genaue Höhe der Kosten ist gesetzlich geregelt und wird jährlich von der Landesregierung festgeschrieben.

Angehörigen/Betroffenenbeirat

Im Jahr 2003 hat sich der Beirat der Angehörigen/Betroffenen konstituiert. Dieser ist ein beratendes Gremium, das die Anliegen der Betroffenen bzw. Klienten/innen vertritt und die Leitung der Einrichtung in der Umsetzung ihrer Aufgaben und Angebote unterstützt. Zu den Aufgaben des Beirates gehört es,  zu Fragen und Problemen, die auftauchen, Stellung zu nehmen, Initiativen und Projekte zur Verbesserung der Angebote vorzuschlagen, Kommunikationswege zu beobachten und insgesamt die Tätigkeiten in der Einrichtung zu verfolgen und periodisch auszuwerten.

Der Beirat setzt sich aus 3 Angehörigen oder Bezugspersonen von Klienten/innen, 2 Bewohner/innen bzw. Besucher/innen des Tagesbereiches; 1 Vertretung des Personals, sowie der jeweiligen Leitung vom Arbeits-, Wohn-und Tagesförderbereich zusammen.

Arbeit im Netzwerk

Zur Sicherung von Qualität und Effizienz ist die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Diensten im Territorium notwendig. In der Alltagspraxis erweist sich die Existenz eines gut fundierten und funktionierenden Netzwerkes als unerlässlich für die Befriedigung der unterschiedlichsten Bedürfnisse der KlientInnen.

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