Im Jahr 2003 hat sich der Beirat der Angehörigen/Betroffenen konstituiert. Dieser ist ein beratendes Gremium, das die Anliegen der Betroffenen bzw. Klienten/innen vertritt und die Leitung der Einrichtung in der Umsetzung ihrer Aufgaben und Angebote unterstützt. Zu den Aufgaben des Beirates gehört es, zu Fragen und Problemen, die auftauchen, Stellung zu nehmen, Initiativen und Projekte zur Verbesserung der Angebote vorzuschlagen, Kommunikationswege zu beobachten und insgesamt die Tätigkeiten in der Einrichtung zu verfolgen und periodisch auszuwerten.
Der Beirat setzt sich aus 3 Angehörigen oder Bezugspersonen von Klienten/innen, 2 Bewohner/innen bzw. Besucher/innen des Tagesbereiches; 1 Vertretung des Personals, sowie der jeweiligen Leitung vom Arbeits-, Wohn-und Tagesförderbereich zusammen.